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Aufbahrung eines Holzsarges im Bestattungsinstitut Stumpf

Bestattungskosten in Nördlingen,
Neresheim und Umgebung

Was kostet eine Beerdigung? Eine Bestattung ist so individuell wie das Leben. Eine generelle Aussage über die Höhe der Bestattungskosten kann daher nicht seriös getroffen werden. Da das Bestattungsinstitut Stumpf sich sehr für Transparenz und Qualität in der Bestattungsbranche einsetzt, möchten wir Ihnen aber eine Orientierung geben und Ihnen zeigen, wie sich die Bestattungskosten zusammensetzen.

Genau wie bei anderen festlichen Anlässen auch, sind die Kosten für eine Beerdigung abhängig von Ihren Wünschen. Bei der Bestattung betrifft das beispielsweise Ihre Auswahl von Sarg oder Urne, Trauerfloristik, Dekoration, Musikdarbietung, Redner und Bestattungsart.

Hinzu kommen die Kosten für amtsärztliche Untersuchungen, für den Friedhof, die Kapelle oder Feierhalle, für Behörden und gegebenenfalls für das Krematorium. Deshalb ist ein persönliches Beratungsgespräch so wichtig. Gemeinsam loten wir dabei mit Ihnen aus, was Sie sich  für die Trauerfeier und Beisetzung unbedingt wünschen und wobei Sie auch auf günstigere Alternative ausweichen würden. So bleiben wir immer in Ihrem finanziellen Rahmen.

Im Folgenden haben wir Ihnen konkrete Preisbeispiele zusammengestellt. Schauen Sie gleich einmal nach!

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Preisbeispiele für Bestattungen
in Nördlingen, Neresheim und Umgebung

Feuerbestattung ohne Trauerfeier

  • Unsere Leistung: 2.437,23 €
  • Friedhof: 1.018,00 €
  • Krematorium: 447,65 €
  • Sonstiges: 816,52 €

Unsere Leistung

  • Verwaltung- und Bearbeitungsgebühr inkl. Beratung und Organisation der Termine und Trauerfeierlichkeiten; Besorgung, Überbringung und Abholung aller Dokumente bei den zuständigen Behörden u.v.m. 297,50 €
  • Überführung mit einem Bestattungsfahrzeug nach DIN 75081 innerhalb des Stadtgebietes (ohne eingegliederte Stadtteile) und in das Krematorium nach Aalen 351,05 €
  • Vollholzsarg Kiefer ohne Griffe 755,65 €
  • Sarginnenausstattung mit Sargmatratze aus Baumwolle in schlichter Ausführung 216,58 €
  • Biourne aus Naturstoff, einfarbig 275 €
  • Sterbehemd, einfache Ausführung 113,05 €
  • Mitarbeiter bei der Überführung vom Sterbeort in unser Institut und in das Krematorium Aalen 226,10 €
  • Klimaraum in unserem Haus 3 Tage 124,95 €
  • Auf Wunsch: Gedenkalbum inkl. USB-Stick mit allen Fotos zur persönlichen Verwendung inklusive
  • Urne zum Friedhof bringen 77,35 €

Teilsumme: 2.437,23 €

Friedhof

  • Gebühr / Kauf der Grabstätte (grabmalloses Grabfeld Nördlingen) 875 €
  • Träger inklusive
  • Grab ausheben und schließen 143 €

Teilsumme: 1.018,00 €

Krematorium

  • Amtsärztliche Besichtigung und Ausstellen einer Bescheinigung für die Feuerbestattung (amtsärztliches Attest im Krematorium) inklusive
  • Feuerbestattungserlaubnis inklusive
  • Einäscherung im Krematorium Aalen 447,65

Teilsumme: 447,65 €

Sonstiges

  • Blumenschmuck Urnengesteck und Kranz auf Grab 170 €
  • Traueranzeige in den Rieser Nachrichten  3 Spalten / 100 485,52 €
  • Leichenschau zu Feststellung des Todes 120 €
  • Kühlung im Krankenhaus kostenfrei
  • Standesamtsgebühren / eine Sterbeurkunden 12 €
  • Familienbuchauszug 12 €
  • Meldebescheinigung 5 €
  • Geburtsurkunde 12 €

Teilsumme: 816,52 €


Summe der Kosten: 4.719,40 €

Erdbestattung ohne Trauerfeier

  • Unsere Leistung: 2.300,27 €
  • Friedhof: 3.490,00 €
  • Sonstiges: 1.423,62 €

Unsere Leistung

  • Verwaltung- und Bearbeitungsgebühr inkl. Beratung und Organisation der Termine und Trauerfeierlichkeiten; Besorgung, Überbringung und Abholung aller Dokumente bei den zuständigen Behörden u.v.m. 297,50 €
  • Überführung mit einem Bestattungsfahrzeug nach DIN 75081 innerhalb des Stadtgebietes (ohne eingegliederte Stadtteile)in unser Institut und zum Friedhof 116,62 €
  • Vollholzsarg Kiefer, vier Griffen alt-kupferfarben mit floralem Design 980,56
  • Sarginnenausstattung mit Sargmatratze aus Baumwolle mit abgesetztem Rand und einfacher Wattierung 216,58€
  • Sterbehemd, einfache Ausführung 113,05 €
  • Hygienische Versorgung, Ankleiden und in den Sarg richten 260,61 €
  • Mitarbeiter bei der Überführung vom Sterbeort in unser Institut und zum Friedhof 190,40 €
  • Klimaraum in unserem Haus 3 Tage 124,95 €
  • Auf Wunsch: Gedenkalbum inkl. USB-Stick mit allen Fotos zur persönlichen Verwendung inklusive

Teilsumme: 2.300,27 €

Friedhof

  • Gebühr / Kauf der Grabstätte (grabmalloses Grabfeld Nördlingen) 700 €
  • Benutzung der Aussegnungshalle / Kirche 150 €
  • Träger 170 €
  • Grab ausheben und schließen 400 €
  • Grabhügel erstellen 70 €

Teilsumme: 3.490,00 €

Sonstiges

  • Grabanlage abbauen und einlagern 500 €
  • Blumenschmuck Sargbukett 150 €
  • Traueranzeige Rieser Nachrichten 2 Spalten / 90 291,31 €
  • Danksagung Rieder Nachrichten  2 Spalten / 90 291,31 €
  • Leichenschau zu Feststellung des Todes 120 €
  • Kühlung im Krankenhaus 30 €
  • Standesamtsgebühren / eine Sterbeurkunden 12 €
  • Familienbuchauszug 12 €
  • Meldebescheinigung 5 €
  • Geburtsurkunde 12 €

Teilsumme: 1.423,62 €


Summe der Kosten: 7.213,89 €

Erdbestattung mit Trauerfeier

  • Unsere Leistung: 3.664,60 €
  • Friedhof: 3.577,00 €
  • Sonstiges: 2.015,04 €

Unsere Leistung

  • Verwaltung- und Bearbeitungsgebühr inkl. Beratung und Organisation der Termine und Trauerfeierlichkeiten; Besorgung, Überbringung und Abholung aller Dokumente bei den zuständigen Behörden u.v.m. 297,50 €
  • Überführung mit einem Bestattungsfahrzeug nach DIN 75081 innerhalb des Stadtgebietes (ohne eingegliederte Stadtteile)in unser Institut und zum Friedhof 116,62 €
  • Vollholzsarg Eiche Wildline, naturgeölt mit vier Griffen aus Nickel im geschwungenen Design600,55 €
  • Sarginnenausstattung mit Sargmatratze aus Baumwolle mit abgesetztem Rand und exklusiver Wattierung 280,84 €
  • Handkreuz 16,07 €
  • Sterbehemd, einfache Ausführung 113,05 €
  • Hygienische Versorgung, Ankleiden und in den Sarg richten 260,61 €
  • Mitarbeiter bei der Überführung vom Sterbeort in unser Institut und zum Friedhof 190,40 €
  • Klimaraum in unserem Haus 3 Tage 124,95 €
  • Abschiednahme / Aussegnung im Haus des Abschieds 196,35 €
  • Erinnerungsbildchen, 150 Stück 252,88 €
  • 50 Trauer- / Danksagungskarten mit Hüllen und Drucken 205,28
  • Fingerprint auf Wunsch inklusive
  • Kondolenzbuch 65,45 €
  • Auf Wunsch: Gedenkalbum inkl. USB-Stick mit allen Fotos zur persönlichen Verwendung inklusive
  • Großes Bild an Sarg 65 €
  • Mitarbeiter während der Durchführung der Beerdigung 113,05 €

Teilsumme: 3.664,60 €

Friedhof

  • Gebühr / Kauf der Grabstätte (grabmalloses Grabfeld Nördlingen) 700 €
  • Benutzung der Aussegnungshalle / Kirche 150 €
  • Träger 170 €
  • Grab ausheben und schließen 400 €
  • Grabhügel erstellen 70 €
  • Pfarrer, Organist und Kreuzträger 87 €

Teilsumme: 3.577,00 €

Sonstiges

  • Trauermusik bei der Beerdigung / Beisetzung (Bläser) 123 €
  • Sologesang 80 €
  • Grabanlage abbauen und einlagern 500 €
  • Blumenschmuck Sargbukett 150 €
  • Traueranzeige Rieser Nachrichten 3 Spalten / 100 485,52 €
  • Danksagung Rieder Nachrichten  3 Spalten / 100 485,52 €
  • Leichenschau zu Feststellung des Todes 120 €
  • Kühlung im Krankenhaus 30 €
  • Standesamtsgebühren / eine Sterbeurkunden 12 €
  • Familienbuchauszug 12 €
  • Meldebescheinigung 5 €
  • Geburtsurkunde 12 €

Teilsumme: 2.015,04 €


Summe der Kosten: 9.256,64 €

Ein Beratungsgespräch bei ihrem Bestatter

Jetzt beraten lassen

Gestalten Sie mit uns einen persönlichen, würdevollen Abschied in Ihrem finanziellen Rahmen. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot – kostenfrei und unverbindlich!

Ratenzahlung & Kreditfinanzierung


Ein Trauerfall ist ein belastendes Ereignis. Neben der Trauer um den geliebten Angehörigen kommt es vielleicht auch zu materiellen Sorgen. Deshalb bieten wir Ihnen Freiraum bei der Finanzierung eines individuellen Abschieds: Wählen Sie einfach zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Zahlungsmodalitäten. So können Sie Ihren geliebten Angehörigen in Erinnerung behalten und nicht die unvermeidbaren Ausgaben einer Beerdigung.

Eine Teetasse und ein Block, die von einer Kerze beschienen werden

Abschied braucht Zeit – wir geben sie Ihnen auch bei der Finanzierung


Ratenzahlung Ihrer Bestattungskosten:
- Bis zu 3 Monate ohne Zinsen & Kosten
- Bis zu 6 Monate 1,5 % Gebühr
- Bis zu 9 Monate 2,5 % Gebühr
- Bis zu 12 Monate 3,0 % Gebühr

Kreditfinanzierung bis zu 48 Monate:
- Schnelle und unbürokratische Hilfe
- Schnelle Zusage (Hinweis positive Bonitätsprüfung vorausgesetzt)

Hierbei handelt es sich um beispielhafte Konditionen – gerne erstellen wir Ihnen eine maßgeschneiderte Finanzierung. Ein Anruf genügt: Tel. 09081 290 424.

Das Kontaktformular auf der Seite ihres Bestatters

Ihre Fragen, unsere Antworten rund um die Kosten einer Bestattung

Teetassen auf einem Tisch im Bestattungsinstitut Stumpf

Grundsätzlich ist davon auszu­gehen, dass ein Urnen­reihen­grab preis­werter ist als ein Erd­reihen­grab. Den­noch sollten Sie die Ent­schei­dung für eine Feuer­bestat­tung nicht allein von den Kosten ab­hängig machen, da es auch für eine Erd­bestat­tung preis­gün­stige Vari­anten gibt. Be­rück­sichti­gen Sie auß­erdem, dass bei einer Feuer­bestat­tung Ge­bühren für die zweite Lei­chen­schau durch den Amts­arzt sowie Kosten für die Ein­äsche­rung an­fallen. Zudem werden bei der Feuer­bestat­tung ein Sarg und eine Urne be­nötigt.

Die Kosten der Bestat­tung muss der Bestat­tungs­pflich­tige tragen. Und das sind in der Rang­folge der Ehe­gatte, der Lebens­partner, die voll­jährigen Kinder, die El­tern, die voll­jährigen Geschwis­ter, die Groß­eltern oder die voll­jährigen Enkel­kinder. Sollten alle Bestat­tungs­pflich­tigen ein Ein­kom­men unter­halb des Sozial­hilfe­satzes haben, kann beim zustän­digen Sozial­amt ein An­trag auf Bestat­tungs­beihilfe gestellt werden. Bewil­ligt die Behörde die volle Beihilfe, wird nach einem fest­gelegten Satz die kosten­günstigste Be­erdi­gung durch­geführt.

Wenn Sie die Kosten für eine Bestat­tung nach Ihren Vorstel­lungen nicht sofort voll­stän­dig auf­bringen können, er­mögli­chen wir von Bestattungsinstitut Stumpf Ihnen gerne eine Raten­zahlung. Dar­über hinaus können wir natür­lich auch ge­mein­sam mit Ihnen schauen, wo Sie gege­benen­falls Geld bei der Be­erdi­gung sparen können. Wich­tig ist, dass Sie nicht aus Kosten­gründen auf einen festen Erin­ner­ungs­ort oder eine würde­volle Trauer­feier verzich­ten müssen.

Sind Sie als bestat­tungs­pflich­tiger Ange­höriger nicht in der Lage, für die Kosten einer ange­mes­senen Bestat­tung aufzu­kommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufge­bracht werden, ist es mög­lich, beim Sozial­amt einen Antrag auf Über­nahme von Beer­di­gungs­kosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine orts­üblich ange­messene Bestat­tung über­nommen.

Nein, nicht zwingend. Angehörige sind nach dem BGB unterhaltspflichtig für ihre Verwandten. Um sie allerdings davor zu schützen, dass sie selber in Armut geraten, nur weil sie die Pflegekosten für einen Elternteil aufbringen müssen, hat der Gesetzgeber großzügige Freibeträge für sie eingerichtet. Reicht das Geld dann nicht aus, springen die Sozialämter ein. Im Gegensatz zu den ständig laufenden Unterhaltskosten, ist eine Bestattung jedoch ein einmaliger finanzieller Aufwand. Daher sind die Freibeträge, die der Gesetzgeber vorsieht, wesentlich niedriger, bevor ein Sozialamt die Kosten übernimmt. Kurz gesagt: Der Staat will nicht verantworten, dass eine junge Familie durch laufende Pflegekosten für die Eltern in Armut gerät, aber die Kosten für ein einmaliges Ereignis wie eine Bestattung, können den Kindern durchaus zugemutet werden.