
Bestattungskosten in Nördlingen,
Neresheim und Umgebung
Was kostet eine Beerdigung? Eine Bestattung ist so individuell wie das Leben. Eine generelle Aussage über die Höhe der Bestattungskosten kann daher nicht seriös getroffen werden. Da das Bestattungsinstitut Stumpf sich sehr für Transparenz und Qualität in der Bestattungsbranche einsetzt, möchten wir Ihnen aber eine Orientierung geben und Ihnen zeigen, wie sich die Bestattungskosten zusammensetzen.
Genau wie bei anderen festlichen Anlässen auch, sind die Kosten für eine Beerdigung abhängig von Ihren Wünschen. Bei der Bestattung betrifft das beispielsweise Ihre Auswahl von Sarg oder Urne, Trauerfloristik, Dekoration, Musikdarbietung, Redner und Bestattungsart.
Hinzu kommen die Kosten für amtsärztliche Untersuchungen, für den Friedhof, die Kapelle oder Feierhalle, für Behörden und gegebenenfalls für das Krematorium. Deshalb ist ein persönliches Beratungsgespräch so wichtig. Gemeinsam loten wir dabei mit Ihnen aus, was Sie sich für die Trauerfeier und Beisetzung unbedingt wünschen und wobei Sie auch auf günstigere Alternative ausweichen würden. So bleiben wir immer in Ihrem finanziellen Rahmen.
Im Folgenden haben wir Ihnen konkrete Preisbeispiele zusammengestellt. Schauen Sie gleich einmal nach!

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Preisbeispiele für Bestattungen
in Nördlingen, Neresheim und Umgebung
Feuerbestattung ohne Trauerfeier
- Unsere Leistung: 2.437,23 €
- Friedhof: 1.018,00 €
- Krematorium: 447,65 €
- Sonstiges: 816,52 €
Unsere Leistung
- Verwaltung- und Bearbeitungsgebühr inkl. Beratung und Organisation der Termine und Trauerfeierlichkeiten; Besorgung, Überbringung und Abholung aller Dokumente bei den zuständigen Behörden u.v.m. 297,50 €
- Überführung mit einem Bestattungsfahrzeug nach DIN 75081 innerhalb des Stadtgebietes (ohne eingegliederte Stadtteile) und in das Krematorium nach Aalen 351,05 €
- Vollholzsarg Kiefer ohne Griffe 755,65 €
- Sarginnenausstattung mit Sargmatratze aus Baumwolle in schlichter Ausführung 216,58 €
- Biourne aus Naturstoff, einfarbig 275 €
- Sterbehemd, einfache Ausführung 113,05 €
- Mitarbeiter bei der Überführung vom Sterbeort in unser Institut und in das Krematorium Aalen 226,10 €
- Klimaraum in unserem Haus 3 Tage 124,95 €
- Auf Wunsch: Gedenkalbum inkl. USB-Stick mit allen Fotos zur persönlichen Verwendung inklusive
- Urne zum Friedhof bringen 77,35 €
Teilsumme: 2.437,23 €
Friedhof
- Gebühr / Kauf der Grabstätte (grabmalloses Grabfeld Nördlingen) 875 €
- Träger inklusive
- Grab ausheben und schließen 143 €
Teilsumme: 1.018,00 €
Krematorium
- Amtsärztliche Besichtigung und Ausstellen einer Bescheinigung für die Feuerbestattung (amtsärztliches Attest im Krematorium) inklusive
- Feuerbestattungserlaubnis inklusive
- Einäscherung im Krematorium Aalen 447,65
Teilsumme: 447,65 €
Sonstiges
- Blumenschmuck Urnengesteck und Kranz auf Grab 170 €
- Traueranzeige in den Rieser Nachrichten 3 Spalten / 100 485,52 €
- Leichenschau zu Feststellung des Todes 120 €
- Kühlung im Krankenhaus kostenfrei
- Standesamtsgebühren / eine Sterbeurkunden 12 €
- Familienbuchauszug 12 €
- Meldebescheinigung 5 €
- Geburtsurkunde 12 €
Teilsumme: 816,52 €
Summe der Kosten: 4.719,40 €
Erdbestattung ohne Trauerfeier
- Unsere Leistung: 2.300,27 €
- Friedhof: 3.490,00 €
- Sonstiges: 1.423,62 €
Unsere Leistung
- Verwaltung- und Bearbeitungsgebühr inkl. Beratung und Organisation der Termine und Trauerfeierlichkeiten; Besorgung, Überbringung und Abholung aller Dokumente bei den zuständigen Behörden u.v.m. 297,50 €
- Überführung mit einem Bestattungsfahrzeug nach DIN 75081 innerhalb des Stadtgebietes (ohne eingegliederte Stadtteile)in unser Institut und zum Friedhof 116,62 €
- Vollholzsarg Kiefer, vier Griffen alt-kupferfarben mit floralem Design 980,56
- Sarginnenausstattung mit Sargmatratze aus Baumwolle mit abgesetztem Rand und einfacher Wattierung 216,58€
- Sterbehemd, einfache Ausführung 113,05 €
- Hygienische Versorgung, Ankleiden und in den Sarg richten 260,61 €
- Mitarbeiter bei der Überführung vom Sterbeort in unser Institut und zum Friedhof 190,40 €
- Klimaraum in unserem Haus 3 Tage 124,95 €
- Auf Wunsch: Gedenkalbum inkl. USB-Stick mit allen Fotos zur persönlichen Verwendung inklusive
Teilsumme: 2.300,27 €
Friedhof
- Gebühr / Kauf der Grabstätte (grabmalloses Grabfeld Nördlingen) 700 €
- Benutzung der Aussegnungshalle / Kirche 150 €
- Träger 170 €
- Grab ausheben und schließen 400 €
- Grabhügel erstellen 70 €
Teilsumme: 3.490,00 €
Sonstiges
- Grabanlage abbauen und einlagern 500 €
- Blumenschmuck Sargbukett 150 €
- Traueranzeige Rieser Nachrichten 2 Spalten / 90 291,31 €
- Danksagung Rieder Nachrichten 2 Spalten / 90 291,31 €
- Leichenschau zu Feststellung des Todes 120 €
- Kühlung im Krankenhaus 30 €
- Standesamtsgebühren / eine Sterbeurkunden 12 €
- Familienbuchauszug 12 €
- Meldebescheinigung 5 €
- Geburtsurkunde 12 €
Teilsumme: 1.423,62 €
Summe der Kosten: 7.213,89 €
Erdbestattung mit Trauerfeier
- Unsere Leistung: 3.664,60 €
- Friedhof: 3.577,00 €
- Sonstiges: 2.015,04 €
Unsere Leistung
- Verwaltung- und Bearbeitungsgebühr inkl. Beratung und Organisation der Termine und Trauerfeierlichkeiten; Besorgung, Überbringung und Abholung aller Dokumente bei den zuständigen Behörden u.v.m. 297,50 €
- Überführung mit einem Bestattungsfahrzeug nach DIN 75081 innerhalb des Stadtgebietes (ohne eingegliederte Stadtteile)in unser Institut und zum Friedhof 116,62 €
- Vollholzsarg Eiche Wildline, naturgeölt mit vier Griffen aus Nickel im geschwungenen Design600,55 €
- Sarginnenausstattung mit Sargmatratze aus Baumwolle mit abgesetztem Rand und exklusiver Wattierung 280,84 €
- Handkreuz 16,07 €
- Sterbehemd, einfache Ausführung 113,05 €
- Hygienische Versorgung, Ankleiden und in den Sarg richten 260,61 €
- Mitarbeiter bei der Überführung vom Sterbeort in unser Institut und zum Friedhof 190,40 €
- Klimaraum in unserem Haus 3 Tage 124,95 €
- Abschiednahme / Aussegnung im Haus des Abschieds 196,35 €
- Erinnerungsbildchen, 150 Stück 252,88 €
- 50 Trauer- / Danksagungskarten mit Hüllen und Drucken 205,28
- Fingerprint auf Wunsch inklusive
- Kondolenzbuch 65,45 €
- Auf Wunsch: Gedenkalbum inkl. USB-Stick mit allen Fotos zur persönlichen Verwendung inklusive
- Großes Bild an Sarg 65 €
- Mitarbeiter während der Durchführung der Beerdigung 113,05 €
Teilsumme: 3.664,60 €
Friedhof
- Gebühr / Kauf der Grabstätte (grabmalloses Grabfeld Nördlingen) 700 €
- Benutzung der Aussegnungshalle / Kirche 150 €
- Träger 170 €
- Grab ausheben und schließen 400 €
- Grabhügel erstellen 70 €
- Pfarrer, Organist und Kreuzträger 87 €
Teilsumme: 3.577,00 €
Sonstiges
- Trauermusik bei der Beerdigung / Beisetzung (Bläser) 123 €
- Sologesang 80 €
- Grabanlage abbauen und einlagern 500 €
- Blumenschmuck Sargbukett 150 €
- Traueranzeige Rieser Nachrichten 3 Spalten / 100 485,52 €
- Danksagung Rieder Nachrichten 3 Spalten / 100 485,52 €
- Leichenschau zu Feststellung des Todes 120 €
- Kühlung im Krankenhaus 30 €
- Standesamtsgebühren / eine Sterbeurkunden 12 €
- Familienbuchauszug 12 €
- Meldebescheinigung 5 €
- Geburtsurkunde 12 €
Teilsumme: 2.015,04 €
Summe der Kosten: 9.256,64 €

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Gestalten Sie mit uns einen persönlichen, würdevollen Abschied in Ihrem finanziellen Rahmen. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot – kostenfrei und unverbindlich!
Ratenzahlung & Kreditfinanzierung
Ein Trauerfall ist ein belastendes Ereignis. Neben der Trauer um den geliebten Angehörigen kommt es vielleicht auch zu materiellen Sorgen. Deshalb bieten wir Ihnen Freiraum bei der Finanzierung eines individuellen Abschieds: Wählen Sie einfach zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Zahlungsmodalitäten. So können Sie Ihren geliebten Angehörigen in Erinnerung behalten und nicht die unvermeidbaren Ausgaben einer Beerdigung.

Abschied braucht Zeit – wir geben sie Ihnen auch bei der Finanzierung
Ratenzahlung Ihrer Bestattungskosten:
- Bis zu 3 Monate ohne Zinsen & Kosten
- Bis zu 6 Monate 1,5 % Gebühr
- Bis zu 9 Monate 2,5 % Gebühr
- Bis zu 12 Monate 3,0 % Gebühr
Kreditfinanzierung bis zu 48 Monate:
- Schnelle und unbürokratische Hilfe
- Schnelle Zusage (Hinweis positive Bonitätsprüfung vorausgesetzt)
Hierbei handelt es sich um beispielhafte Konditionen – gerne erstellen wir Ihnen eine maßgeschneiderte Finanzierung. Ein Anruf genügt: Tel. 09081 290 424.

Ihre Fragen, unsere Antworten rund um die Kosten einer Bestattung

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Urnenreihengrab preiswerter ist als ein Erdreihengrab. Dennoch sollten Sie die Entscheidung für eine Feuerbestattung nicht allein von den Kosten abhängig machen, da es auch für eine Erdbestattung preisgünstige Varianten gibt. Berücksichtigen Sie außerdem, dass bei einer Feuerbestattung Gebühren für die zweite Leichenschau durch den Amtsarzt sowie Kosten für die Einäscherung anfallen. Zudem werden bei der Feuerbestattung ein Sarg und eine Urne benötigt.
Die Kosten der Bestattung muss der Bestattungspflichtige tragen. Und das sind in der Rangfolge der Ehegatte, der Lebenspartner, die volljährigen Kinder, die Eltern, die volljährigen Geschwister, die Großeltern oder die volljährigen Enkelkinder. Sollten alle Bestattungspflichtigen ein Einkommen unterhalb des Sozialhilfesatzes haben, kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Bestattungsbeihilfe gestellt werden. Bewilligt die Behörde die volle Beihilfe, wird nach einem festgelegten Satz die kostengünstigste Beerdigung durchgeführt.
Wenn Sie die Kosten für eine Bestattung nach Ihren Vorstellungen nicht sofort vollständig aufbringen können, ermöglichen wir von Bestattungsinstitut Stumpf Ihnen gerne eine Ratenzahlung. Darüber hinaus können wir natürlich auch gemeinsam mit Ihnen schauen, wo Sie gegebenenfalls Geld bei der Beerdigung sparen können. Wichtig ist, dass Sie nicht aus Kostengründen auf einen festen Erinnerungsort oder eine würdevolle Trauerfeier verzichten müssen.
Sind Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger nicht in der Lage, für die Kosten einer angemessenen Bestattung aufzukommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufgebracht werden, ist es möglich, beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme von Beerdigungskosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine ortsüblich angemessene Bestattung übernommen.
Nein, nicht zwingend. Angehörige sind nach dem BGB unterhaltspflichtig für ihre Verwandten. Um sie allerdings davor zu schützen, dass sie selber in Armut geraten, nur weil sie die Pflegekosten für einen Elternteil aufbringen müssen, hat der Gesetzgeber großzügige Freibeträge für sie eingerichtet. Reicht das Geld dann nicht aus, springen die Sozialämter ein. Im Gegensatz zu den ständig laufenden Unterhaltskosten, ist eine Bestattung jedoch ein einmaliger finanzieller Aufwand. Daher sind die Freibeträge, die der Gesetzgeber vorsieht, wesentlich niedriger, bevor ein Sozialamt die Kosten übernimmt. Kurz gesagt: Der Staat will nicht verantworten, dass eine junge Familie durch laufende Pflegekosten für die Eltern in Armut gerät, aber die Kosten für ein einmaliges Ereignis wie eine Bestattung, können den Kindern durchaus zugemutet werden.